Sie sehen die Pflege-Mediathek der AOK Rheinland/Hamburg

25.07.2022 - Update Video: Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz in Ukrainisch

Pflege: Hygiene
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Mitarbeitende eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) durch das Gesundheitsamt. Seitens des Arbeitgebers besteht die gesetzliche Verpflichtung, die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alle zwei Jahre über die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu belehren und die Teilnahme an der Belehrung zu dokumentieren. Die Arbeitgeber können geeignete Personen mit der Durchführung der Schulung beauftragen. Zusätzlich zu den Videos in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch und Türkisch bieten wir ab jetzt die Folgebelehrung auch in Ukrainisch an.

Das neue Modul befindet sich im Bereich PFLEGE > Hygiene.